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Auflösung des Vereins – oder finden wir einen neuen Vorstand!?

In der Jahreshauptversammlung der BSG Stadtverwaltung im nächsten Jahr (voraussichtlich April 2023) wird sich der jetzige Vorstand nicht mehr zur Wiederwahl stellen.

Warum macht der jetzige Vorstand nicht mehr weiter?

Die Betriebssportgemeinschaft der Stadtverwaltung wurde am 10.03.1975 gegründet. Seitdem hat sich im Laufe der Jahre viel verändert. Neue Abteilungen folgten dem jeweiligen Trend. Einige Sportgruppen gibt es immer noch. Ihre TeilnehmerInnen sind mit ihren Übungsleitungen gemeinsam älter geworden. Teilweise nehmen jetzt sogar ihre Kinder am Training teil.

Viele Abteilungs- und Übungsleitungen haben im Laufe der Zeit mit ihrem Engagement viel möglich gemacht, soziale Kontakte geschaffen, Menschen an die Bewegung herangeführt, Turniere organisiert, Meisterschaften gewonnen, Spaß vermittelt. In der Betrieblichen Gesundheitsförderung war die BSG eine der ersten in NRW, die sich als Partner angeboten hat.

Soll das alles eventuell ein Ende haben?

Einige Vorstandsmitglieder sind seit Jahrzehnten dabei. Drei befinden sich im Ruhestand und haben neue Lebensinhalte gefunden. Dass mittlerweile kein Vorstandsmitglied mehr im Rathaus Barmen tätig ist, hat die Vorstandsarbeit aufwendiger gestaltet. So fehlten auf einmal die kurzen „Dienst“wege zu KollegenInnen, gute Kontakte zur Hausmeisterei und zur Verwaltung, was nicht hoch genug einzuschätzen ist.

Was passiert, wenn kein Vorstand gefunden wird?

Wird kein Vorstand gefunden, kommt es nach einem längeren Prozedere zur Auflösung des Vereins. Alle Gerätschaften und Materialien sind zu Geld zu machen und/oder an gemeinnützige Organisationen zu übergeben.

Es gibt dann keinen Sportbetrieb mehr! Die Trainingsräume und -möglichkeiten stehen nicht mehr zu Verfügung! Aber so weit sind wir noch nicht!

Welche Positionen müssen neu besetzt werden?

Das Vereinsrecht schreibt vor, dass ein Vereinsvorstand aus mindestens 3 Personen bestehen muss.

  • Erster VorsitzenderIn
  • Stellv. VorsitzenderIn
  • KassenwartIn

Die BSG Stadtverwaltung hat darüber hinaus

  • Eine Sozialwartin (stellt den Kontakt zur Sportversicherung bei Sportverletzungen her)
  • Einen Sport- und Pressewart
  • Beisitzerin für die Erstellung der Vereinszeitung
  • Admin für die Webseite

Ein Vorstand kann weitere Beisitzer benennen, die bestimmte Aufgaben Anlass bezogen oder zur Unterstützung des Vorstandes übernehmen. Die Anzahl ist nicht begrenzt.

Wer wird gesucht?

Gesucht werden MitgliederInnen mit neuen Ideen, mit ihrem Wissen im Umgang mit den sozialen Medien und den Trends in der Sportlandschaft, mit etwas Zeit, Engagement und Verantwortungs-bewusstsein. Fortbildung, speziell für Vereinsarbeit, steht zur Verfügung.

Was ist zu tun?

Interessierte an der Vorstandsarbeit können sich unverbindlich beim jetzigen Vorstand informieren. Damit können Erfahrungen und Tipps weitergeben und Fragen beantwortet werden.

Bei mehreren Interessierten bietet der Vorstand ein Informationsgespräch an.

Der Vorstand